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C. N. Brekenfeld, Heilpraktikerin für Psychotherapie | ed.dlefnekerb-enitsirhc@liam | YouTube

Inhouse-Fortbildung: Traumafolgen in der Sterbe- und Trauerbegleitung

Trauma erkennen – Im Fluss bleiben

Handlungsspielraum für Begleitende, Palliativ-Teams und ehrenamtliche Begleitende ohne therapeutischen Hintergrund

 

In der Phase des Sterbens oder während einer Trauerphase können Menschen eine Re-Aktivierung zurückliegender Traumatisierungen erleben. Ganz plötzlich tauchen zum Beispiel Bilder, Gefühle und Empfindungen auf, die an Kriegsereignisse und/oder andere überwältigende Erfahrungen erinnern. Für Betroffene fühlt es sich so an, als würden die Erfahrungen ein weiteres Mal durchlebt. Die meisten reagieren mit bekannten Traumafolgereaktionen: große Unruhe und Angst, wie „auf der Flucht sein“, Panik, Überregung/Wut oder Erstarrung.

Ein ungelöstes Trauma kann neben alten Konflikten, die noch der Klärung bedürfen, ein zusätzliches Motiv sein, warum ein Mensch nicht aus dem Leben gehen oder eine Trauerphase nicht abschließen kann.

Wie können Begleitende und ehrenamtliche Begleitenden in ihrem Handlungsspielraum mit einer solchen Situation umgehen? Wann ist es angezeigt, professionelle Hilfe hinzuzuziehen? In diesem Seminar beschäftigen wir uns in Theorie und Praxis mit folgenden Themen und Fragestellungen:

  • Wie zeigen sich Traumafolgen in der Sterbe- und Trauerbegleitung? – Reflexion eigener Erfahrungen
  • Das Wesen von Trauma, Traumafolgen und transgenerative Traumata
  • Was ist unterstützend? – Von Würdigung, spürenden Begegnungen, Zugewandtheit, Sicherheit, Achtsamkeit und Präsenz
  • Ein kleiner Handwerkskoffern ­– Was ehrenamtliche Begleitende ohne therapeutischen Hintergrund tun können
  • Wie und wo findet sich professionelle Hilfe?
  • Fallbeispiele aus der Praxis und Selbsterfahrung

Die Teilnehmenden erwerben im Rahmen ihres Handlungsspielraums Wissen und praktische Kompetenzen für die Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase oder in einer Trauerphase, die traumatische Erfahrungen erlebt haben. Auf die Begleitung Angehöriger, die co-traumatisiert sein können, wird ebenso eingegangen wie auf Kinder oder Enkel, die von den Folgen von transgenerativer Traumaweitergabe betroffen sein können.

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